Diese Beiträge werden von der Heimatgemeinde Obergünzburg als gelegentliche Früchte ihrer Arbeit veröffentlicht. Sie sollen in zwangloser Folge fortgesetzt werden.
Fischerei, Wasserläufe und Waldrechte in der Pflege Obergünzburg (1714)
In diesem Abschnitt der Pflegebeschreibung von Obergünzburg (1714) schildert Pfleger Eberhard Andreas Freiherr von Stuben die Wasserläufe, Fischrechte und Flurnutzungen innerhalb der Pflege sowie die Forst- und Grenzverhältnisse.
Fischerei und Wasserläufe
Obwohl es im Allgemeinen verboten ist, Vieh in den fürstlichen Waldungen zu treiben, zeigt die Beschreibung, dass an manchen Orten das Treiben von Pferden und Vieh auf Waldweiden als alter Brauch geduldet wurde.
Die Günz
Die Günz entspringt oberhalb von Obergünzburg und gab dem Fluss seinen Namen. Sie fließt bei Obergünzburg in die Donau.
Die Fischfauna der Günz umfasst hauptsächlich Forellen, Gründlinge und Barben. Weiter flussabwärts findet man vereinzelt Hechte, Aale und Äschen.
Seit altersher hatten die Einwohner von Obergünzburg das Recht, in der Günz zu fischen. Am Donnerstag traf man sich, um gemeinsam mit bloßen Händen und mit Wehren zu fischen. Der Fang, der nicht sofort verwertet werden konnte, wurde im Markttrog angeboten. Ein Bürger erhob 4 bis 6 Kreuzer je Pfund als Gebühr. Übrig gebliebene Fische konnten die Fischer selbst verkaufen oder verwerten.
Da daraus der Fürstabt keinen Nutzen hatte, gestattete man dies aus untertänigster Devotion — ein Brauch, den die Herrschaft 1697 bestätigte und tolerierte.
Weitere Wasserläufe
In der Gegend der Günz befinden sich noch folgende Bäche:
- der Galgbach
- der Hagemoosbach
- der Wiesbach
Diese führen zeitweise Forellen und ergießen sich ebenfalls in die Günz. Der Selbach, welcher in Trockenzeiten versiegt, speist drei Forellenteiche oberhalb von Obergünzburg.
Zusätzlich gibt es zwei kleine Fischweiher bei den Krautgärten sowie zwei Fischkälterlein, eines davon im Besitz des Fürstabts, das andere wurde vom Pfleger erneuert.
Bäche in den Pfarrgebieten
In der Pfarrei Ebersbach entspringt ebenfalls ein Bach, der Günz genannt wird. Er führt Forellen und wurde teils an Ottobeurer Bauern verliehen. Diese fangen dort sämtliche Fische; der Bach wird daher nicht mehr kontrolliert befischt.
Im Bereich des Brenberger Bachs gibt es zeitweise ebenfalls Forellen und Weißfisch, manchmal auch Schmerlen. Allerdings ist dieser Bach so flach und unzuverlässig, dass daraus wenig Nutzen zu erwarten ist.
Die Pfarrei Untrasried verfügt nur über einen kleinen Weiher, der zum Mahlen für die Mühle dient und für Fischerei ungeeignet ist.
In Hopferbach gibt es einen Weiher, der von einem Pater genutzt wird. In der Pfarrei Ebersbach führen der Gefällbach und weitere kleinere Bäche Wasser, welches bis zur Iller führt.
Forstrechte und Streitfragen
Die Frage, ob das Fürststift Kempten gegen das Kloster Ottobeuren forstrechtliche Ansprüche erhebt, beantwortet die Pflege wie folgt:
Es gibt vier Grenzmarken im Gebiet bei Böhen und Lautrach, die eindeutig zur fürstlich-kemptischen Jurisdiktion gehören.
Frühere Grenzstreitigkeiten führten dazu, dass Jäger und Amtspersonen bisweilen einseitig auf dem strittigen Gebiet tätig wurden. Während der Amtszeit von Freiherr von Stuben kam es jedoch nicht zu einer förmlichen Regelung oder einem Protokoll. Man hätte dies durchaus dokumentieren sollen.
Zu einer tatsächlichen Einigung oder Bereinigung dieser strittigen Forstrechte ist es bislang nicht gekommen, wenngleich die Ottobeurer Seite in bestimmten Bereichen längst als Nutznießer auftrat — insbesondere durch die Einsetzung von Oberjägern und Forstbediensteten.
Patronatsrecht
Das Patronatsrecht liegt in den betroffenen Pfarreien bei Seiner Fürstlichen Gnaden und dem hochwürdigen Kapitel des Fürststifts Kempten.
Insgesamt befinden sich in der Pflege vier Pfarreien und ein Kaplan in Obergünzburg.
(Fortsetzung folgt.)
Quelle: Obergünzburger Tagblatt erschienen am 29.11.1920